Feuertonne Kaffeemühle Halle (Westf.)
Halle (Westf.) im Garten – Die Kaffeemühle als Feuertonne
Zeige deine Verbundenheit zu Halle mit dieser exklusiven Feuertonne! Das detailreiche Kaffeemühlen-Design macht das Wahrzeichen deiner Heimatstadt zum leuchtenden Mittelpunkt jedes Gartenabends.
Regionale Handwerkskunst trifft Design:
- Lokales Wahrzeichen: Die berühmte Kaffeemühle von Halle (Westf.).
- Handgefertigt in OWL: Jede Tonne entsteht in unserer Werkstatt in der Region
- Robuste Konstruktion: Aus 33 kg Gasflasche, ca. 100 cm hoch, 27 kg Gewicht
- Funktional: Wahlweise ohne Ascheklappe (259 €) oder mit Ascheklappe (+40 €, insgesamt 299 €), geeignet für Holzscheite
Das perfekte Geschenk:
Für Halle-Fans, Heimkehrer oder als Erinnerung an deine Lieblingsstadt in Ostwestfalen!
Hinweis: Jede Feuertonne ist ein handgefertigtes Unikat. Leichte Abweichungen in Farbe und Patina machen den individuellen Charakter aus.
Gesetzliche Gewährleistung
Vollständiger Hinweis als lesbarer Text
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.