Feuertonne "Springendes Pferd"
Feuertonne "Springendes Pferd" – Dynamik und Freiheit in Flammen
Die Feuertonne "Springendes Pferd" strahlt pure Energie und Lebensfreude aus. Wenn das Feuer durch das Motiv leuchtet, wirkt das springende Pferd lebendig und kraftvoll. Ein Highlight für jeden Garten.
Maße & Gewicht
- Höhe: ca. 100–130 cm (je nach Variante)
- Durchmesser: 33 cm
- Gewicht: ca. 30 kg
Handgefertigt in OWL
Aus einer recycelten 33-kg-Gasflasche in Ostwestfalen-Lippe handgefertigt. Das dynamische Motiv wird präzise eingearbeitet und macht jede Tonne zu einem Unikat.
Praktische Details
- Optionale Ascheklappe für einfaches Anzünden und Entleeren
- Zur Befeuerung empfehlen wir trockene Holzscheite
- Standfest und wetterfest für den Außenbereich
Das besondere Geschenk
Für Pferdeliebhaber, Reiter und alle, die Freiheit und Dynamik schätzen – die Feuertonne "Springendes Pferd" ist ein Geschenk mit bleibendem Eindruck.
Gesetzliche Gewährleistung
Vollständiger Hinweis als lesbarer Text
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.